Diversität und Sprache

Das Beratungs-, Mobilitäts- und Kompetenzzentrum bekennt sich zu Diversität gemäß der Österreichischen Bundes-Verfassung in allen Dimensionen.

Bundes-Verfassungsgesetz Artikel 7
1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

Im Sinne einer barrierefreien und geschlechtskonformen Sprache, insbesondere zur Abbildung nicht binärer Geschlechtsidentitäten verwenden wir die weibliche Form mit einen Bindestrich (-) sowie die bis Form. Das bedeutet das wir von Kund-innen oder Kundinnen bis Kunden sprechen und schreiben.

Die Verwendung von Sonderzeichen wie z.B Stern (*), Unterstrich (_), Schrägstrich (/), oder anderen, sehen wir als nicht barrierefrei an, da diese Zeichen die Lesbarkeit mit assistierenden Technologien wie Bildschirmvorlese- und Vergrößerungsprogrammen massiv behindern und somit Menschen mit Sehbehinderungen diskriminieren.

Darüber hinaus stellen Sonderzeichen in Wörtern auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten eine Barriere in der Sprache dar.